Stöppken-St.-Martin-Sonderstab für Sicherheit und Spazierordnung n. e. V.

Dokumente und Vorlagen

Die Unterlagen.
Ganz ohne Aktenlabyrinth.

Hier stehen der Satzungsentwurf, die Gründungsunterlagen und sämtliche vorbereiteten Verwaltungsvordrucke. Die hier gezeigten Fassungen sind Arbeitsentwürfe und Leervorlagen.

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Arbeitsfassungen und Leervorlagen. Der Satzungsentwurf wurde bei der Gründungsversammlung ergänzt. Die ergänzte Fassung ist hier noch nicht abgeglichen. Diese Vorlagen belegen keine konkreten Beschlüsse oder Wahlen. Ausgefüllte Protokolle, Unterschriften und persönliche Angaben gehören nicht auf die Website.

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Entwürfe und Vorlagen

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01SatzungEntwurf

Satzungsentwurf, Arbeitsfassung

Stöppken-St.-Martin-Sonderstab für Sicherheit und Spazierordnung n. e. V.

Stand: 15. Oktober 2026, 21:40 Uhr. Nicht beschlossen. Die markierten Gründungsentscheidungen müssen vor einer Abstimmung geklärt werden. Diese Arbeitsfassung ist nicht anwaltlich geprüft und noch nicht beschlussreif.

§ 1 Name, Sitz und Vereinsform

(1) Der Verein führt den Namen „Stöppken-St.-Martin-Sonderstab für Sicherheit und Spazierordnung n. e. V.“

(2) Sitz des Vereins ist Wermelskirchen. Der Sitz ist im Rahmen der Gründung zu bestätigen.

(3) Der Verein ist ein nichtwirtschaftlicher Verein ohne Eintragung in das Vereinsregister. Eine Eintragung wird nicht angestrebt. Der Namenszusatz „n. e. V.“ bezeichnet keine Registereintragung.

(4) Der Verein führt seine Angelegenheiten nach dieser Satzung. Die Verwendung von Dienstbezeichnungen, Aktenzeichen, Vordrucken und Vereinszeichen verleiht keine amtlichen Befugnisse.

§ 2 Vereinszweck und Tätigkeitsumfang

(1) Zweck des Vereins ist die Pflege des örtlichen Martinsbrauchtums durch die gemeinschaftliche Begleitung des jährlich stattfindenden Martinszugs im Umfeld von Stöppken e. V.

(2) Die tatsächliche Vereinstätigkeit beschränkt sich grundsätzlich auf diese jährliche Teilnahme und die hierfür erforderliche interne Abstimmung und Verwaltung. Ein fortlaufendes Veranstaltungsprogramm, regelmäßige Arbeitseinsätze oder zusätzliche gesellige Veranstaltungen sind nicht vorgesehen. Gesetzliche und satzungsmäßige Verwaltungsaufgaben bleiben unberührt.

(3) Die Teilnahme erfolgt unter Beachtung der Vorgaben der für den Martinszug verantwortlichen Personen. Der Verein beansprucht keine Veranstalterstellung, keine hoheitlichen Befugnisse und keine Beauftragung als Sicherheits- oder Ordnungsdienst. Eine Aufsichts- oder Sicherungsaufgabe wird durch die bloße Mitgliedschaft oder das Tragen von Vereinskleidung nicht begründet.

(4) Die Verwendung des vollständigen Vereinsnamens und ein förmlicher Außenauftritt dienen der Darstellung des Vereins. Daraus folgt keine Erweiterung des in Absatz 1 bestimmten Zwecks oder des tatsächlichen Tätigkeitsumfangs.

(5) Der Verein ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Eine steuerliche Gemeinnützigkeit wird nicht als bereits festgestellt dargestellt.

§ 3 Mitgliedschaft und Aufnahmeverfahren

(1) Mitglied kann jede volljährige natürliche Person werden, die den Vereinszweck unterstützt. Die Mitgliederzahl ist nicht begrenzt.

(2) Die Aufnahme ist beim Vorstand in Textform zu beantragen. Der Antrag muss den Namen, eine Kontaktmöglichkeit für Vereinsmitteilungen und die Erklärung enthalten, dem Verein unter Anerkennung seiner Satzung beitreten zu wollen. Der Vordruck A-01 dient der einheitlichen Antragserfassung. Eine inhaltlich gleichwertige Erklärung in Textform genügt.

(3) Über den Antrag entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Die Entscheidung wird der antragstellenden Person in Textform mitgeteilt. Die Mitgliedschaft beginnt mit Zugang der Aufnahmebestätigung, sofern darin kein späterer Beginn bestimmt ist. Eine Zusage durch ein anderes Mitglied ersetzt die Entscheidung des Vorstands nicht. Eine Ablehnung wird mitgeteilt; ein Anspruch auf Aufnahme wird durch diese Satzung nicht begründet.

(4) Der Vorstand dokumentiert Antrag, Entscheidung, Mitteilung und Beginn der Mitgliedschaft in der internen Mitgliederverwaltung und stellt der aufgenommenen Person die geltende Satzung zur Verfügung. Nicht erforderliche personenbezogene Angaben werden nicht erhoben. Ausgefüllte Unterlagen werden nicht öffentlich bereitgestellt.

(5) Mitglieder können an den Vereinsaktivitäten teilnehmen, Anträge stellen und nach Maßgabe dieser Satzung mitentscheiden. Sie beachten die Satzung und wirksame Beschlüsse. Aus der Mitgliedschaft allein entsteht keine Pflicht zur Teilnahme am Martinszug, zur Übernahme einer Schicht oder einer sonstigen Tätigkeit. Eine besondere Aufgabenübernahme setzt eine gesonderte Zusage voraus. Die Abschiedspflicht nach § 4 bleibt unberührt.

(6) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Ein Ausschluss ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Das Mitglied erhält zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Vorstand teilt seine begründete Entscheidung in Textform mit. Innerhalb eines Monats nach Zugang kann das Mitglied die Überprüfung durch die Mitgliederversammlung verlangen. Bis zu deren Entscheidung dürfen Mitgliedschaftsrechte nur ruhen, soweit dies zur Abwendung eines erheblichen Vereinsnachteils erforderlich ist.

§ 4 Austritt und förmliches Abschiedsverfahren

(1) Der Austritt kann jederzeit in Textform gegenüber einem Vorstandsmitglied erklärt werden. Der Vordruck A-03 steht hierfür zur Verfügung. Seine Verwendung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung.

(2) Der Austritt wird zu dem früheren der folgenden Zeitpunkte wirksam: zum nächsten astronomischen Vollmond, dessen Zeitpunkt mindestens sieben Kalendertage nach Zugang der Erklärung liegt, oder mit Ablauf von 31 Kalendertagen nach Zugang. Maßgeblich ist der astronomische Zeitpunkt in der am Vereinssitz geltenden gesetzlichen Zeit. Der Vorstand bestätigt den errechneten Termin in Textform. Die Bestätigung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Bewölkung und die tatsächliche Sichtbarkeit des Mondes bleiben bei der Terminermittlung unberücksichtigt.

(3) Das Recht zur fristlosen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Das austrittswillige Mitglied ist verpflichtet, den Abschiedsvers nach Absatz 5 vor dem Wirksamwerden des Austritts gegenüber mindestens einem anderen Mitglied persönlich, auswendig und ohne Hilfe vorzutragen. Ablesen, Vorsagen und elektronische Soufflage sind unzulässig. Ein telefonischer Vortrag ist zulässig. Versprecher dürfen eigenständig berichtigt werden. Ist der persönliche mündliche Vortrag aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, entfällt die Pflicht.

(5) Der verbindliche Abschiedsvers lautet:

Wenn Mond und Frist im Einklang stehn,

darfst du mit leichtem Herzen gehn.

Die Tür bleibt offen, Licht ist an,

man sieht sich, wenn man mag, irgendwann.

(6) Der Vortrag wird durch das empfangende Mitglied intern vermerkt. Die Vortragspflicht ist eine eigenständige vereinsinterne Abschiedspflicht, keine Voraussetzung für die Wirksamkeit des Austritts. Ihre Nichterfüllung verschiebt den Austrittstermin nicht und begründet weder eine Vertragsstrafe noch zusätzliche Beiträge oder Schadensersatzansprüche. Nach dem Ausscheiden besteht keine fortdauernde Vortragspflicht.

§ 5 Beiträge, Ausgaben und Rechnungslegung

(1) Beitragspflichten und ein etwaiger Mitgliedsbeitrag richten sich nach einer von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnung. Gründungsentscheidung: festlegen, ob bei Gründung eine Beitragsordnung gilt oder bis zu deren späterem Beschluss keine Pflichtbeiträge geschuldet werden.

(2) Vereinsmittel dürfen ausschließlich für den satzungsmäßigen Zweck und die hierfür erforderlichen Verwaltungsaufgaben verwendet werden. Gewinnanteile und zweckfremde Zuwendungen an Mitglieder werden nicht gewährt. Ein Anspruch auf eine persönliche Sach- oder Geldleistung entsteht aus der Mitgliedschaft nicht.

(3) Der Vorstand entscheidet über Ausgaben im Rahmen der von der Mitgliederversammlung bewilligten Mittel und Zwecke. Ohne eine solche Bewilligung ist vor dem Eingehen einer Zahlungspflicht ein Beschluss der Mitgliederversammlung einzuholen. Ausgabenanträge bezeichnen Verwendungszweck, voraussichtlichen Betrag und Finanzierung. Vor einer Beschaffung soll die Verfügbarkeit geeigneter vorhandener Gegenstände geprüft werden; eine Verpflichtung zu einer privaten Leihgabe entsteht nicht.

(4) Notwendige Auslagen können nach Maßgabe einer vorherigen Bewilligung gegen Nachweis erstattet werden. Der Erstattungsantrag enthält Anlass, Betrag und Belege. Der Vorstand dokumentiert die Entscheidung und die Zahlung. Wer über eine eigene Erstattung oder ein anderes Rechtsgeschäft mit sich selbst beschließen soll, ist nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Stimmrecht ausgeschlossen.

(5) Mitglieder sind nicht zu Nachschüssen verpflichtet. Eine persönliche Haftung für Vereinsverbindlichkeiten richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; sie wird durch vereinsinterne Formulare oder Freigaben nicht ausgeschlossen.

(6) Der Vorstand führt eine nachprüfbare Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben und legt der Mitgliederversammlung mindestens einmal jährlich einen Bericht über Tätigkeit und Kassenstand vor. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 6 Vereinsorgane und Vorstand

(1) Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Weitere Organe werden nicht eingerichtet. Dienstbezeichnungen, Sachgebietsbezeichnungen oder Arbeitsvermerke begründen keine zusätzlichen Organe.

(2) Der Vorstand besteht aus [Gründungsentscheidung: zwei oder drei] von der Mitgliederversammlung gewählten Personen. Die Vorstandsmitglieder sind gleichberechtigt.

(3) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich [Gründungsentscheidung: durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam / durch jedes Vorstandsmitglied einzeln] vertreten. Vor Beschluss ist eine der Varianten eindeutig festzulegen.

(4) Die Amtszeit beträgt [Gründungsentscheidung: zwei Jahre oder eine andere Dauer festlegen]. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Die Mitgliederversammlung kann Vorstandsmitglieder jederzeit abberufen.

(5) Der Vorstand führt die laufenden Vereinsangelegenheiten und setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Beschlüsse können im gegenseitigen Einvernehmen auch telefonisch oder in Textform gefasst werden und sind intern zu dokumentieren. Gesetzliche Stimmverbote bleiben unberührt.

(6) Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, kann die Mitgliederversammlung eine Nachfolge für die verbleibende Amtszeit wählen. Vor Beschluss klären: Verfahren bei Beschlussunfähigkeit oder längerem Ausfall, insbesondere bei einem zweiköpfigen Vorstand mit gemeinsamer Vertretung.

§ 7 Mitgliederversammlung und Beschlussfassung

(1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt. Sie kann in zeitlichem Zusammenhang mit dem Martinszug stattfinden, sofern eine ordnungsgemäße Beratung und Beschlussfassung gewährleistet ist. Ein darüber hinausgehender regelmäßiger Sitzungsturnus wird nicht eingerichtet.

(2) Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung in Textform unter Angabe der Tagesordnung ein. Die Einladung muss den Mitgliedern mindestens 14 Tage vor der Versammlung zugehen; der Zugangstag und der Versammlungstag werden nicht mitgerechnet. Für die Einladung ist die zuletzt mitgeteilte Kontaktadresse maßgeblich. Änderungen sind dem Vorstand mitzuteilen.

(3) Der Vorstand beruft eine außerordentliche Mitgliederversammlung ein, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Zweck und Gründen verlangt. Gesetzliche Minderheitenrechte bleiben unberührt.

(4) Ein Vorstandsmitglied leitet die Versammlung, sofern die Versammlung keine andere Versammlungsleitung bestimmt. Die Versammlung bestimmt eine Protokollführung.

(5) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Eine Übertragung des Stimmrechts ist ausgeschlossen. Gesetzliche Ausschlüsse vom Stimmrecht bleiben unberührt.

(6) Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, soweit Gesetz oder Satzung nichts anderes bestimmen. Enthaltungen zählen als nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

(7) Die Mitgliederversammlung kann in Präsenz, hybrid oder rein virtuell durchgeführt werden. Der Vorstand legt die Form für jede Versammlung fest. Die Einladung bezeichnet die Versammlungsform und erläutert bei hybrider oder rein virtueller Durchführung den Zugang sowie die elektronische Ausübung der Mitgliederrechte.

(8) Ein Beschluss ohne Versammlung ist zulässig, wenn alle Mitglieder dem konkreten Beschluss in Textform zustimmen. Beschlusswortlaut, Zustimmungen und Ergebnis sind intern zu dokumentieren.

(9) Über jede Mitgliederversammlung wird ein Protokoll gefertigt. Es enthält Ort und Zeit, Versammlungsleitung, Protokollführung, Zahl der stimmberechtigten Anwesenden, Tagesordnung, Beschlusswortlaut und Abstimmungsergebnisse. Versammlungsleitung und Protokollführung unterzeichnen das Protokoll.

§ 8 Schriftverkehr, Vordrucke und Satzungsänderung

(1) Der Vorstand hält Vordrucke für Aufnahme, Aufnahmeentscheidung, Austritt, Abschiedsvermerk, Sachantrag, Ausgabenbewilligung, Auslagenerstattung, Einladung, Protokoll und Wahlfeststellung bereit. Vordrucke dienen der einheitlichen Dokumentation und schaffen keine zusätzlichen Beschlussorgane, Vertretungsbefugnisse oder Mitgliedspflichten.

(2) Inhaltlich gleichwertige Erklärungen in der jeweils erforderlichen Form bleiben zulässig. Ein fehlendes Aktenzeichen oder die Nichtverwendung eines Vordrucks macht eine ansonsten wirksame Erklärung nicht unwirksam. Unterschriften sind nur erforderlich, soweit Gesetz oder Satzung sie vorsehen.

(3) Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen, soweit zwingendes Recht keine andere Mehrheit verlangt. Der Änderungsgegenstand ist in der Einladung hinreichend genau zu bezeichnen.

(4) Eine Änderung des Vereinszwecks richtet sich nach § 33 BGB und bedarf der dort vorgeschriebenen Zustimmung aller Mitglieder. Abwesende Mitglieder erklären ihre Zustimmung in Textform.

§ 9 Auflösung und Vermögensanfall

(1) Die Auflösung kann nur eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschließen.

(2) Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand, sofern die Mitgliederversammlung keine anderen Liquidatoren bestellt.

(3) Nach Begleichung aller Verbindlichkeiten fällt verbleibendes Vereinsvermögen an [Gründungsentscheidung: konkrete empfangsberechtigte Person, Körperschaft oder bestimmbares Verfahren einsetzen]. Die empfangende Stelle verwendet das Vermögen für einen ideellen Zweck. Empfänger und Formulierung sind vor Beschluss rechtlich zu prüfen. Eine steuerliche Gemeinnützigkeit des Vereins wird dadurch nicht behauptet.

§ 10 Gründungszeremoniell und Laternenbestand

(1) Jede an der Gründung mitwirkende Person hat zur Gründungsversammlung eine Laterne mitzubringen. Eine gemeinschaftlich mitgebrachte Laterne kann mehreren Personen zugeordnet werden. Eigentumsübertragungen sind hiermit nicht verbunden.

(2) Der mitgeführte Laternenbestand wird zu Beginn der Versammlung festgestellt und im Gründungsprotokoll vermerkt. Die Funktionsfähigkeit vorhandener Leuchtmittel kann im Rahmen einer Sichtprüfung festgestellt werden. Eine Verwendung offener Flammen wird durch diese Bestimmung nicht angeordnet.

(3) Eine fehlende Laterne ist als Fehlbestand zu dokumentieren. Sie lässt Gründungswillen, Teilnahme- und Stimmrechte sowie die Wirksamkeit ordnungsgemäß gefasster Beschlüsse unberührt. Ein Nachweis über die spätere Behebung des Fehlbestands kann zu den Gründungsunterlagen genommen werden.


Vor einer Beschlussfassung zwingend klären

  • Sitz Wermelskirchen bestätigen
  • Mitgliedschaft nur für volljährige natürliche Personen
  • Anzahl, Vertretungsbefugnis, Amtszeit und Ausfallregelung des Vorstands
  • Beitragspflichten und gegebenenfalls Beitragsordnung
  • Einladungswege und Erreichbarkeit aller Mitglieder
  • Vollmondberechnung, Fristbestimmung und rechtliche Prüfung des Austrittsverfahrens
  • Angemessenheit und Durchsetzbarkeit der Abschiedspflicht; der Austritt bleibt von ihrer Erfüllung unabhängig
  • Empfänger oder Bestimmungsverfahren für das Restvermögen
  • Tatsächliche Rolle beim Martinszug, Abstimmung mit den Verantwortlichen, Haftung und Versicherung
  • Namenszusatz und Vereinsform extern rechtlich prüfen

Die Vordrucke sind getrennte Arbeitsmittel. Sie werden durch die Bereitstellung nicht Teil einer bereits beschlossenen Satzung.

02GründungschecklisteOffene Aufgaben

Vorbereitungscheck

Arbeitsliste für die geplante Gründungsversammlung am 17. Oktober 2026.

Die Namens- und Logonutzung gilt laut Nutzer als durch den Stöppken-Vorstand genehmigt. Die angekündigte schriftliche Bestätigung und der genaue Umfang für neue Varianten stehen noch aus.

Vor dem Termin

  • ☐Jede mitwirkende Person auf das Mitbringen einer Laterne hinweisen
  • ☐Vordruck G-01 zur Feststellung des Laternenbestands bereitlegen
  • ☐Tatsächlichen ideellen Vereinszweck und geplante Tätigkeiten gemeinsam festlegen
  • ☐Mitgliedschaft, Beiträge und mögliche Mitwirkungspflichten entscheiden
  • ☐Satzungsentwurf nach der gemeinsamen Sachklärung und rechtlichen Prüfung überarbeiten
  • ☐Einzel- oder Gesamtvertretung und Zahl der Vorstandsmitglieder entscheiden
  • ☐Ort, Uhrzeit, Einladende und Tagesordnung festlegen und Einladung versenden
  • ☐Schriftliche Namens- und Logofreigabe sowie ihren Umfang dokumentieren
  • ☐Veranstalterrolle, Haftung, Versicherung und steuerliche Pflichten klären
  • ☐Satzung vor Abstimmung ohne offene Alternativen fertigstellen: Sitz, Volljährigkeit, Beiträge, Vorstandszahl, Vertretung, Amtszeit, Ausfallregel und Vermögensanfall
  • ☐Tatsächlich verantwortliche Stelle, erreichbaren Kontakt und geschützte private Ablage festlegen; Datenschutzbeiblatt vor der ersten Datenerhebung vervollständigen und aushändigen

Am Versammlungstag

  • ☐Laternenbestand und gegebenenfalls Fehlbestand ohne Auswirkung auf Rechte oder Beschlüsse dokumentieren
  • ☐Versammlungsleitung und Protokollführung bestimmen
  • ☐Gründungswillen und Beschlüsse mit Ergebnissen festhalten
  • ☐Gründungs- und Beitrittserklärungen ausdrücklich dokumentieren; Gäste und Gründende unterscheiden
  • ☐Satzungsfassung mit Datum beschließen und unterschreiben lassen
  • ☐Vorstand wählen und Annahme der Wahl dokumentieren
  • ☐Im Protokoll festhalten, dass keine Eintragung in das Vereinsregister beantragt wird
  • ☐Anwesenheitsliste, Unterschriften und Kontaktdaten privat aufbewahren

Kein Häkchen wird durch diese Vorlage automatisch gesetzt. Die Satzungsfassung ist bis zur gemeinsamen Sachklärung nicht beschlussreif.

03TagesordnungVorläufig

Tagesordnung der geplanten Gründungsversammlung

Vorschlag: Samstag, 17. Oktober 2026. Uhrzeit und Versammlungsort sind noch offen. Diese Vorlage ist keine Einladung.

  1. Eröffnung und Bestellung der Versammlungsleitung
  2. Bestellung der Protokollführung, Feststellung der Anwesenden und Erfassung des Laternenbestands
  3. Beratung des Gründungswillens und des tatsächlichen Vereinszwecks
  4. Beratung und gegebenenfalls Beschluss einer Satzung
  5. Wahl des Vorstands gemäß der beschlossenen Satzung
  6. Beschluss, dass keine Eintragung in das Vereinsregister beantragt wird
  7. Beratung etwaiger Beiträge, Ausgaben und Zuständigkeiten
  8. Festhalten der Beschlüsse, Aufgaben und nächsten Schritte
  9. Schließung der Versammlung

Für die Beschlussfassung müssen die vorgesehenen Beschlussgegenstände in der Einladung bezeichnet sein.

04GründungsprotokollLeere Vorlage

Gründungsprotokoll

LEERE ARBEITSVORLAGE, NICHT UNTERSCHRIEBEN

Vorgesehener Verein: Stöppken-St.-Martin-Sonderstab für Sicherheit und Spazierordnung n. e. V.

Datum: __________ Ort: __________ Beginn: __________ Ende: __________

Versammlungsleitung: __________ Protokollführung: __________

Anwesende Gründungsmitglieder: separate, nicht öffentliche Anwesenheitsliste.

Zahl der anwesenden Personen: __________ / davon Personen mit ausdrücklicher Gründungs- und Beitrittserklärung: __________. Die bloße Anwesenheit begründet keine Mitgliedschaft.

Gründungs- und Beitrittserklärung: Die in der privaten Anlage ausdrücklich als Gründende bezeichneten Personen erklären, den Verein zu gründen und ihm auf Grundlage der beschlossenen Satzung als Gründungsmitglieder beizutreten. Erklärungen und Zustimmung zur eindeutig bezeichneten Satzungsfassung werden privat dokumentiert. Eine spätere Aufnahme durch den erst zu wählenden Vorstand wird dadurch nicht vorgetäuscht.

Datenschutzinformation vor Erhebung bereitgestellt: Fassung __________ / Zeitpunkt __________. Tatsächlich verantwortliche Stelle, Kontakt und private Ablage: gesondertes internes Organisationsblatt. Die Information ist keine Einwilligung.

Laternenbestand nach G-01: Anzahl __________ / gemeinschaftliche Zuordnungen __________ / Fehlbestand __________. Ein Fehlbestand berührt Rechte und Beschlüsse nicht.

Beschlüsse und Wahlen

  1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden stimmberechtigten Personen: __________
  2. Feststellung des Gründungswillens und Beratung des tatsächlichen Vereinszwecks: __________
  3. Beschluss über die Satzung in der Fassung vom __________.
    Stimmen: Ja ___ / Nein ___ / Enthaltungen ___ / Ungültig ___
  4. Änderungen vor oder bei der Abstimmung oder beschlossene Fassung eindeutig bezeichnet als: __________
    _________________________________________________________________
  5. Wahl des Vorstands gemäß beschlossener Satzung. Gewählte Personen und Wahlergebnis: __________
    Für jede Wahl Person, Amt, Stimmen und Wahlannahme auf V-03 oder einer eindeutig bezeichneten privaten Anlage dokumentieren. Zahl der gewählten Personen muss der beschlossenen Satzung entsprechen.
  6. Wahlannahme jeweils dokumentiert: __________
  7. Beschluss, dass keine Eintragung in das Vereinsregister beantragt wird: __________
    Stimmen: Ja ___ / Nein ___ / Enthaltungen ___ / Ungültig ___
  8. Weitere Beschlüsse zu Beiträgen, Ausgaben oder Zuständigkeiten: __________
    _________________________________________________________________
    _________________________________________________________________
  9. Aufgaben, zuständige Personen und Fristen: __________
    _________________________________________________________________

Unterschrift Versammlungsleitung: _________________________________

Unterschrift Protokollführung: ____________________________________

Datenschutz: Anwesenheitsliste, Unterschriften und ausgefüllte Unterlagen getrennt und vertraulich aufbewahren. Nicht öffentlich hochladen.

05Aufnahmeantrag und EntscheidungLeere Vorlage

A-01 / Antrag auf Aufnahme

Stöppken-St.-Martin-Sonderstab für Sicherheit und Spazierordnung n. e. V.

Arbeitsvorlage zum nicht beschlossenen Satzungsentwurf. Erst nach Abstimmung mit der tatsächlich beschlossenen Satzung verwenden. Ausgefüllte Unterlagen sind intern zu verwahren.

Antragstellende Person

Vor dem Ausfüllen die vollständigen Datenschutzhinweise zur Aufnahme und Mitgliedschaft nach Art. 13 DSGVO bereitstellen; eine Website-Datenschutzseite allein ersetzt diese Information nicht. Diese Leervorlage ersetzt die Information nicht. Keine pauschale Datenschutzeinwilligung einholen. Nur eine Kontaktmöglichkeit und die Volljährigkeitsbestätigung verlangen, kein Geburtsdatum und keine Ausweiskopie.

Vor- und Nachname: ______________________________________________

Kontaktadresse für Vereinsmitteilungen: ___________________________

Gewünschter Beginn, sofern abweichend: ____________________________

Ich beantrage die Aufnahme in den oben bezeichneten Verein unter Anerkennung der geltenden Satzung. Die Satzung wurde mir zur Verfügung gestellt.

Datum der Erklärung: _____________________________________________

Name der erklärenden Person: _____________________________________

Erklärung übermittelt per E-Mail / Nachricht / Brief: ______________

Ich bestätige, dass ich volljährig bin.

Die Erklärung erfolgt in Textform. Eine eigenhändige Unterschrift ist nach dem Satzungsentwurf hierfür nicht vorgeschrieben. Der Antrag begründet noch keine Mitgliedschaft.

A-02 / Aufnahmeentscheidung und Mitteilung

Vorgangszeichen, optional: ________________________________________

Antrag eingegangen am: ____________________________________________

Vorstandsbeschluss vom: ___________________________________________

Beschluss: Aufnahme / Ablehnung / Rückfrage: _______________________

Stimmen: Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____

Entscheidung mitgeteilt am / Versandweg: __________________________

Zugang der Aufnahmebestätigung: ___________________________________

Beginn der Mitgliedschaft: ________________________________________

Satzung bereitgestellt am: ________________________________________

Dokumentiert durch: _______________________________________________

Die Mitgliedschaft beginnt nach Maßgabe der Satzung mit Zugang der Aufnahmebestätigung oder dem darin bestimmten späteren Zeitpunkt. Mitgliederdaten werden nicht auf der Website veröffentlicht.

06VerwaltungsvordruckeLeere Vorlagen

Vordruckverzeichnis und Verwaltungsunterlagen

Stöppken-St.-Martin-Sonderstab für Sicherheit und Spazierordnung n. e. V.

Arbeitsstand: 15. Oktober 2026. Unausgefüllte Vorlagen zu einem nicht beschlossenen Satzungsentwurf. Keine Vorlage belegt einen tatsächlichen Antrag, eine Aufnahme, einen Beschluss oder eine Vereinsgründung. Formulare nach dem tatsächlichen Satzungsbeschluss abgleichen. Ausgefüllte Unterlagen und personenbezogene Angaben ausschließlich intern verwahren.

Vordruckverzeichnis

  • A-01 Aufnahmeantrag und A-02 Aufnahmeentscheidung: gesondertes Dokument „Antrag auf Aufnahme“
  • A-03 Austrittserklärung und Eingangsbestätigung
  • A-04 Vermerk über den Abschiedsvers
  • S-01 Sachantrag und Beschlussvermerk
  • F-01 Ausgabenantrag und Bewilligung
  • F-02 Antrag auf Auslagenerstattung
  • V-01 Einladung zur Mitgliederversammlung
  • V-02 Versammlungsprotokoll
  • V-03 Wahlfeststellung und Wahlannahme
  • G-01 Feststellung des Laternenbestands zur Gründung
  • K-01 Einnahmen- und Ausgabenbeleg
  • Die gesonderten Gründungsvorlagen umfassen Tagesordnung, Vorbereitungscheck und Gründungsprotokoll. Einladung zur Gründung und Anwesenheitsliste bleiben interne Leervorlagen.

Aktenzeichen dienen der Zuordnung. Ihr Fehlen macht eine ansonsten wirksame Erklärung nicht unwirksam. Inhaltlich gleichwertige Erklärungen in der erforderlichen Form bleiben zulässig. Ein interner Bewilligungsvermerk ersetzt keine Vertretungsmacht und schließt gesetzliche Haftung nicht aus.

A-03 / Austrittserklärung und Eingangsbestätigung

Name des Mitglieds: _______________________________________________

Kontakt für die Bestätigung: ______________________________________

Hiermit erkläre ich meinen Austritt aus dem Verein zum nächstmöglichen satzungsmäßigen Zeitpunkt. Abweichender gewünschter Termin, soweit zulässig: ____________________

Datum / Name der erklärenden Person: ______________________________

Übermittlung in Textform an Vorstandsmitglied: ____________________

Vom Vorstand auszufüllen: Zugang der Erklärung am __________________

Berechneter Vollmondtermin einschließlich Uhrzeit: ________________

Verwendete astronomische Quelle: __________________________________

Ablauf der Höchstfrist / wirksamer Austrittstermin: _________________

Bestätigung versandt am / durch: __________________________________

Die Bestätigung und die Erfüllung der Abschiedspflicht sind keine Wirksamkeitsvoraussetzungen. Fristlose Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die konkrete Vollmondregel ist im Entwurf noch rechtlich zu prüfen.

A-04 / Vermerk über den Vortrag des Abschiedsverses

Name des austrittswilligen Mitglieds: ______________________________

Datum / Art des persönlichen Vortrags: _____________________________

Empfangendes Mitglied: ____________________________________________

Auswendig und ohne Hilfe vorgetragen: Ja / Nein / nicht feststellbar

Vermerk durch / Datum: ____________________________________________

Der Wortlaut ist § 4 des Satzungsentwurfs zu entnehmen. Dieser Vermerk ist keine Vorlage für den Vortrag. Gründe für einen Entfall, Gesundheitsangaben, Diagnosen und Nachweise werden weder abgefragt noch dokumentiert. Ein fehlender Vortrag oder Vermerk verschiebt den Austritt nicht und begründet keine Geldforderung.

S-01 / Sachantrag und Beschlussvermerk

Antragstellende Person / Datum: ___________________________________

Gegenstand: ______________________________________________________

Beantragter Beschluss, genauer Wortlaut: __________________________

__________________________________________________________________

Begründung / gegebenenfalls finanzielle Auswirkungen: ______________

__________________________________________________________________

Zuständiges Organ / Beratungstermin: _______________________________

Beschlusswortlaut / Änderungen: ___________________________________

Stimmen: Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Ungültig _____

Ergebnis / Dokumentation im Protokoll unter: _______________________

Zuständige Person / Frist für Umsetzung: ___________________________

Dieser Vordruck ersetzt weder eine erforderliche Einladung mit Tagesordnung noch eine satzungsmäßige Mehrheit.

F-01 / Ausgabenantrag und Bewilligung

Antragstellende Person / Datum: ___________________________________

Vorgesehene Beschaffung oder Ausgabe: ______________________________

Bezug zur jährlichen Begleitung des Martinszugs oder Verwaltung: ____

__________________________________________________________________

Voraussichtlicher Gesamtbetrag / Finanzierung: _____________________

Geeigneter vorhandener Gegenstand geprüft / Ergebnis: ______________

Bewilligter Mittelrahmen / zugrunde liegender Beschluss: ___________

Zuständiges Organ / Entscheidungsdatum: ____________________________

Bewilligt / abgelehnt / zurückgestellt: ____________________________

Höchstbetrag / Bedingungen: _______________________________________

Beauftragte vertretungsberechtigte Person: _________________________

Vor Bewilligung keine Zahlungspflicht eingehen. Ohne bewilligten Mittelrahmen ist nach dem Entwurf ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. Gesetzliche Stimmverbote und Vertretungsregeln beachten.

F-02 / Antrag auf Auslagenerstattung

Antragstellende Person / Datum: ___________________________________

Anlass / vorherige Bewilligung vom: ________________________________

Belegnummer / Belegdatum / Betrag: _________________________________

Zweck der Ausgabe: ________________________________________________

Gesamtbetrag / Anzahl beigefügter Belege: __________________________

Zahlungsdaten, ausschließlich intern: ______________________________

Entscheidendes Organ / Datum / Stimmverbote berücksichtigt: _________

Bewilligter Erstattungsbetrag / Begründung bei Abweichung: __________

Auszahlung am / Zahlungsnachweis: __________________________________

Geprüft und dokumentiert durch: ___________________________________

Keine Entscheidung über ein Rechtsgeschäft mit sich selbst entgegen einem gesetzlichen Stimmverbot. Die Vorlage begründet keinen automatischen Erstattungsanspruch.

V-01 / Einladung zur Mitgliederversammlung

Vor Versand vollständig ausfüllen. Nicht versandfertig.

Einladender Vorstand / Kontakt: ___________________________________

Art: ordentlich / außerordentlich / hybrid / zulässige virtuelle Form

Datum / Uhrzeit / Ort oder Zugang: _________________________________

Einladung übermittelt am / Versandweg: _____________________________

Rechtzeitiger Zugang für alle Mitglieder geprüft durch: ____________

Vorgesehene Tagesordnung und konkrete Beschlussgegenstände:

  1. Eröffnung, Versammlungsleitung und Protokollführung
  2. Tätigkeits- und Kassenbericht
  3. Konkreter Antrag / Wortlaut: ____________________________________
  4. Gegebenenfalls Wahl / genaue Ämter: ______________________________
  5. Weitere angekündigte Beschlussgegenstände: ______________________
  6. Abschluss

Bei hybrider oder virtueller Teilnahme: Ausübung von Rede-, Antrags- und Stimmrechten, Zugang und technische Kontaktstelle beschreiben: ______________

__________________________________________________________________

Einladungsfrist, Tagesordnung und Zulässigkeit der Teilnahmeform anhand der beschlossenen Satzung prüfen. Der Satzungsentwurf verlangt mindestens 14 Tage zwischen Zugang und Versammlung, jeweils ohne Zugangstag und Versammlungstag.

V-02 / Versammlungsprotokoll

Datum / Ort / Beginn / Ende: ______________________________________

Versammlungsleitung / Protokollführung: ____________________________

Ordnungsgemäße Einladung / Teilnahmeform festgestellt: _____________

Zahl stimmberechtigter Anwesender: _________________________________

Tagesordnung: ____________________________________________________

Bericht über Tätigkeit und Kassenstand: ____________________________

Beschlussgegenstand / genauer Beschlusswortlaut: ___________________

__________________________________________________________________

Stimmen: Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Ungültig _____

Ergebnis / Besonderheiten bei Stimmverboten: _______________________

Aufgaben / zuständige Person / Frist: ______________________________

Unterschrift Versammlungsleitung: _________________________________

Unterschrift Protokollführung: ____________________________________

Für weitere Beschlüsse einen weiteren Abschnitt mit Wortlaut und Ergebnis anfügen. Personenbezogene Anwesenheitslisten getrennt und intern aufbewahren.

V-03 / Wahlfeststellung und Wahlannahme

Versammlung / Datum / Tagesordnungspunkt: __________________________

Zu besetzendes Amt / satzungsmäßige Amtszeit: ______________________

Kandidierende Person / Zustimmung zur Kandidatur: __________________

Wahlverfahren / Zahl stimmberechtigter Teilnehmender: _______________

Stimmen: Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Ungültig _____

Wahlergebnis / erforderliche Mehrheit erreicht: ____________________

Annahme der Wahl erklärt durch / am: ______________________________

Beginn und Ende der Amtszeit nach Satzung: _________________________

Festgestellt durch / Verweis auf unterzeichnetes Protokoll: ________

Für jede zu wählende Person gesondert verwenden. Keine Wahlannahme aus Schweigen ableiten. Vertretungsbefugnis ergibt sich aus der beschlossenen Satzung, nicht aus diesem Vordruck.

G-01 / Feststellung des Laternenbestands zur Gründung

Gründungsversammlung am / Ort: ____________________________________

Mitwirkende Personen, Anzahl: _____________________________________

Mitgebrachte Laternen, Anzahl: ____________________________________

Gemeinschaftlich zugeordnete Laternen / Zuordnung intern: ___________

Festgestellter Fehlbestand: _______________________________________

Sichtprüfung vorhandener Leuchtmittel / Vermerk: ___________________

Späterer Nachweis / Datum, sofern vorgelegt: _______________________

Bestand festgestellt durch / Datum: _______________________________

Vermerk im Gründungsprotokoll unter: _______________________________

Ein Fehlbestand berührt Teilnahme- und Stimmrechte, Gründungswillen und ordnungsgemäß gefasste Beschlüsse nicht. Die Laternen bleiben im jeweiligen Eigentum. Offene Flammen werden nicht angeordnet.

K-01 / Einnahmen- und Ausgabenbeleg

Belegnummer / Datum: ______________________________________________

Einnahme / Ausgabe / Betrag: ______________________________________

Zahlende oder empfangende Stelle, nur soweit erforderlich: __________

Vereinszweck / Anlass / zugehörige Bewilligung: _____________________

Zahlungsweg / Zahlungsdatum: ______________________________________

Beleg beigefügt / interne Ablage: __________________________________

Erfasst durch / Datum: ____________________________________________

Die fortlaufende Belegsammlung bildet die Grundlage des jährlichen Kassenberichts. Auch bei fehlenden Umsätzen wird der tatsächliche Kassenstand berichtet. Zahlungsdaten verbleiben in der internen Ablage.