Vorbereitungscheck
Arbeitsliste für die geplante Gründungsversammlung am 17. Oktober 2026.
Die Namens- und Logonutzung gilt laut Nutzer als durch den Stöppken-Vorstand genehmigt. Die angekündigte schriftliche Bestätigung und der genaue Umfang für neue Varianten stehen noch aus.
Vor dem Termin
- ☐Jede mitwirkende Person auf das Mitbringen einer Laterne hinweisen
- ☐Vordruck G-01 zur Feststellung des Laternenbestands bereitlegen
- ☐Tatsächlichen ideellen Vereinszweck und geplante Tätigkeiten gemeinsam festlegen
- ☐Mitgliedschaft, Beiträge und mögliche Mitwirkungspflichten entscheiden
- ☐Satzungsentwurf nach der gemeinsamen Sachklärung und rechtlichen Prüfung überarbeiten
- ☐Einzel- oder Gesamtvertretung und Zahl der Vorstandsmitglieder entscheiden
- ☐Ort, Uhrzeit, Einladende und Tagesordnung festlegen und Einladung versenden
- ☐Schriftliche Namens- und Logofreigabe sowie ihren Umfang dokumentieren
- ☐Veranstalterrolle, Haftung, Versicherung und steuerliche Pflichten klären
- ☐Satzung vor Abstimmung ohne offene Alternativen fertigstellen: Sitz, Volljährigkeit, Beiträge, Vorstandszahl, Vertretung, Amtszeit, Ausfallregel und Vermögensanfall
- ☐Tatsächlich verantwortliche Stelle, erreichbaren Kontakt und geschützte private Ablage festlegen; Datenschutzbeiblatt vor der ersten Datenerhebung vervollständigen und aushändigen
Am Versammlungstag
- ☐Laternenbestand und gegebenenfalls Fehlbestand ohne Auswirkung auf Rechte oder Beschlüsse dokumentieren
- ☐Versammlungsleitung und Protokollführung bestimmen
- ☐Gründungswillen und Beschlüsse mit Ergebnissen festhalten
- ☐Gründungs- und Beitrittserklärungen ausdrücklich dokumentieren; Gäste und Gründende unterscheiden
- ☐Satzungsfassung mit Datum beschließen und unterschreiben lassen
- ☐Vorstand wählen und Annahme der Wahl dokumentieren
- ☐Im Protokoll festhalten, dass keine Eintragung in das Vereinsregister beantragt wird
- ☐Anwesenheitsliste, Unterschriften und Kontaktdaten privat aufbewahren
Kein Häkchen wird durch diese Vorlage automatisch gesetzt. Die Satzungsfassung ist bis zur gemeinsamen Sachklärung nicht beschlussreif.